MPU Hilfe
Sie müssen zu einer MPU oder haben ein negatives MPU-Gutachten wegen
Alkohol, Drogen, Punkten oder anderen Delikten?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU u.a. dann anordnen, wenn Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kranftfahrzeugen bestehen,
- weil Sie unter Alkoholeinfluß oder der Wirkung anderer Drogen gefahren sind,
- weil Sie zu viele Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg haben,
- aufgrund anderer Delikte,
- weil körperliche Beeinträchtigungen vorliegen.
Beratung und Verkehrstherapie können Ihnen dabei helfen, die Voraussetzungen für ein künftig verkehrsgerechtes Verhalten wiederherzustellen. Wichtige Grundlagen für eine erfolgreiche MPU und den Wiedererhalt der Fahrerlaubnis sind:
Richtige Informationen,
die gründliche Auseinandersetzung mit den Ursachen und Bedingungen der Verkehrsauffälligkeiten,
das Herausarbeiten und Stabilisieren verkehrssicherer Einstellungen und Verhaltensmöglichkeiten.
Punkteabbau durch Verkehrspsychologische Beratung
Bei einem Stand von14-17 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg haben Sie die Möglichkeit, durch eine verkehrspsychologische Beratung 2 Punkte abzubauen.
Die verkehrspsychologische Beratung besteht aus 3 Einzelsitzungen a`60 Minuten. Die Sitzungen werden in einem Zeitraum von 2 bis maximal 8 Wochen durchgeführt.
Das persönliche Gespräch bietet die Möglichkeit, über Ursachen der Regelverstöße nachzudenken und nach neuen verkehrssicheren Einstellungen und Verhaltensweisen zu suchen und diese zu erproben.
Durch die verkehrspsychologische Beratung können Sie sich den Erhalt des Führerscheines sichern, denn bei einem Punktestand von 18 wird der Führerschein auf jeden Fall entzogen. In diesem Fall ist dann nach 6-monatiger Sperrfrist eine MPU fällig.
Auch wenn Sie in der Probezeit sind und Ihnen die Führerscheinstelle die verkehrspsychologische Beratung nahegelget hat, sollten Sie das Angebot nutzen, um hierdurch weitere Führerscheinprobleme zu vermeiden und künftig sicher zu fahren.
Und wenn Íhnen der Führerschein aufgrund eines hohen Punktestandes entzogen wurde?
Sie können schon während der Sprerrfrist etwas für sich tun. Nutzen Sie die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Maßnahme. Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns können Sie die Weichen richtig stellen und den Weg bahnen für eine erfolgreiche MPU, für die Wiedererelangung der Fahrerlaubnis und für bleibenden Mobilität.
Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen detaillierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Praxissitze in B aden-Württemberg und Bayern:
88422Bad Buchau, 89584 Ehingen
89520 Heidenheim, 78467 Konstanz, 88161 Lindenberg
89073 Ulm, 97072 Würzburg
